Derzeit: durch einen Ausschuss, dem nur zwölf Mitglieder des Bundestages angehören.
Vorschlag Winfried Hassemers: die Kandidaten durch einen kleinen Kreis vorschlagen, sie aber dann von allen Mitgliedern des Bundestages wählen zu lassen.
Heike Krieger, Richterin am Berliner Verfassungsgerichtshof: bisherige Praxis ist „verfassungswidrig“, weil sie „das Recht des Abgeordneten auf gleiche Teilhabe am Prozess der parlamentarischen Willensbildung“ verletze.
LINKS:
http://www.bundestag.de/wissen/analysen/2009/richter_bundesverfassungsgericht.pdf
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