Montag, 22. Juni 2009

Wahl der Verfassungsrichter

Derzeit: durch einen Ausschuss, dem nur zwölf Mitglieder des Bundestages angehören.

Vorschlag Winfried Hassemers: die Kandidaten durch einen kleinen Kreis vorschlagen, sie aber dann von allen Mitgliedern des Bundestages wählen zu lassen.

Heike Krieger, Richterin am Berliner Verfassungsgerichtshof: bisherige Praxis ist „verfassungswidrig“, weil sie „das Recht des Abgeordneten auf gleiche Teilhabe am Prozess der parlamentarischen Willensbildung“ verletze.

LINKS:

http://www.bundestag.de/wissen/analysen/2009/richter_bundesverfassungsgericht.pdf

http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,630260,00.html

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